Gesellschaft für deutsch-türkische Freundschaft e.V.

Deutschland und Türkei - Biz Birlikteyiz

"Seit über 30 Jahren fördern und pflegen wir die deutsch-türkische Verständigung sowie die Völkerfreundschaft"

Wir fördern und pflegen die deutsch-türkische Verständigung, die Kulturbeziehungen sowie die Völkerfreundschaft. Unsere Tür steht dabei allen offen und wir gehen weder politische noch konfessionelle Bindungen ein. Die GDTF engagiert sich für Integration, gegenseitigen Respekt sowie ein friedliches Miteinander auf der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wir bieten allen Türkei-interessierten sehr gerne Informationen über Land, Geschichte und Kultur.


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Völkerfreundschaft entsteht nicht durch Institutionen, sondern durch Menschen! Durch Begegnungen, Gespräche, und die Bereitschaft, Brücken zu bauen. Genau dafür steht die Gesellschaft für Deutsch‑Türkische Freundschaft Würzburg. Unsere Arbeit lebt von Menschen, die Brücken bauen möchten.

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Der Vorstand

Nach der Vereinssatzung besteht der Vorstand aus 5 Personen, die selbstverständlich alle ehrenamtlich tätig sind.

Vorsitzender

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

Schriftführer

Kassierer

Dr. Latif Celik

Enis Tiz

Mustafa Ayaz

Marc Schneider

Cemalettin Keles



Satzung


Gesellschaft für deutsch-türkische Freundschaft e.V.

§ 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Gesellschaft für deutsch-türkische Freundschaft“, hat seinen Sitz in Würzburg und ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck der Gesellschaft

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der deutsch-türkischen Verständigung, die Pflege und Förderung der Kulturbeziehungen und Völkerfreundschaft. Die Gesellschaft steht grundsätzlich allen Menschen offen, die ungeachtet verschiedener religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen, gleichberechtigt an dieser Aufgabe zusammenarbeiten wollen. Die Gesellschaft ist keiner Partei zu- oder unterzuordnen. Sie geht auch keine konfessionellen, wirtschaftlichen oder ähnlichen Bindungen ein. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Kulturveranstaltungen, Folkloreveranstaltungen, Konzerte, Ausstellungen und Kulturreisen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3 Eintritt der Mitglieder

Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam. Im Falle der Ablehnung kann der Bewerber seinen Antrag der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegen. Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist endgültig.

§ 4 Austritt/Ausschluss der Mitglieder

Die Mitgliedschaft endet durch

  • Tod
  • Austritt
  • Ausschluss

Der Austritt bedarf einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag für ein Jahr nicht entrichtet hat. Ein Mitglied kann mit absoluter Mehrheit des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise oder wiederholt vorsätzlich gegen diese Satzung verstößt. Gegen diesen Ausschluss kann das Mitglied die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung anrufen, die dann mit absoluter Mehrheit der Anwesenden endgültig beschließt

§ 5 Mitgliedsbeitrag 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Höhe des Beitrages wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt. Der Beitrag wird zum 1. April des Geschäftsjahres fällig. Fördermitglieder verpflichten sich, mindestens den doppelten Mitgliedsbeitrag zu leisten.

§ 6 Verwendung der Mittel

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur einen Anspruch auf Ersatz tatsächlicher erfolgter Ausgaben.

§ 7 Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung.

§ 8 Der Vorstand

  Der Vorstand besteht aus  

  • dem Vorsitzenden
  • dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Schriftführer
  • dem Kassierer

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und seine Stellvertreter. Sie vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich alleine. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, dass die Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden den Verein vertreten dürfen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Jedes Mitglied des Vorstandes ist einzeln zu wählen.

§ 9 Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt es

  • eine Mitgliederliste zu führen
  • Mitgliederversammlung einzuberufen (mindestens eine Woche vorher schriftlich)
  • die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorzubereiten und auszuführen
  • über die zurückliegenden und geplanten Veranstaltungen und Entwicklungen der Finanzen zu berichten
  • über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen und den Kassenprüfern Rechnung zu legen
  • die Gesellschaft nach außen zu vertreten
  • Ehrenmitglieder der Mitgliederversammlung vorzuschlagen.
  • einen Pressesprecher zu benennen.

§ 10 Beschlussfassung des Vorstandes

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder geladen und mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der von den Anwesenden abgegebenen Stimmen.

§ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist dafür zuständig

  • den Vorstand zu wählen
  • Initiativen und Veranstaltungen zu beschließen
  • die Höhe des Mitgliedsbeitrages zu beschließen

Sie kann durch Beschluss mit absoluter Mehrheit der Anwesenden die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung widerrufen.

§ 12 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse der Gesellschaft erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder schriftlich, unter Angabe des Zweckes und der Gründe die Einberufung beantragt.

§ 13 Beschlussfassung

Beschlussfassung erfolgt in der Mitgliederversammlung bei einfacher Mehrheit der von den anwesenden Mitgliedern abgegebenen Stimmen. Ausnahme ist die Abwahl eines Vorstandes § 11/4 und Änderung der Satzung § 14.

Im Falle der Stimmengleichheit bei Beschlüssen gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Wahlen und Abstimmungen können durch Akklamation vorgenommen werden. Über Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die vom Vorsitzenden unterzeichnet werden.

§ 14 Satzungsänderung

Die Satzung kann nur durch eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung, durch Beschluss mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. Eine Satzungsänderung kann erfolgen, wenn dies in der Einladung beantragt wurde. Der Zweck der Gesellschaft kann nur durch Urabstimmung bei absoluter Mehrheit geändert werden. Jede Satzungsänderung ist dem Finanzamt Würzburg durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.

§ 15 Auflösung

Die Auflösung der Gesellschaft kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung oder Wegfall des bisherigen Zweckes, wird das Vermögen der Gesellschaft dem „Bayer. Roten Kreuz“ zugeführt.

Die geänderte Satzung der „Gesellschaft für deutsch-türkische Freundschaft e.V. Würzburg“ wurde am 07.März 1987 verabschiedet.

Die geänderte Satzung der „Gesellschaft für deutsch-türkische Freundschaft e.V. Würzburg“ wurde am 13. März 2012 verabschiedet.


 

§ 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr


Der Verein trägt den Namen „Gesellschaft für   deutsch-türkische Freundschaft“, hat seinen Sitz in Würzburg und ist in das   Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das   Kalenderjahr.

§ 1 Ad, Merkez, Mali Yıl


Derneğin adı “Alman-Türk Dostluk Derneği”dir, merkezi   Würzburg’dadır ve dernekler siciline kayıtlıdır. Derneğin mali yılı takvim   yılıdır.

§ 1 Name, Registered   Office, Fiscal Year

The association is named “German-Turkish Friendship   Association”, has its registered office in Würzburg, and is entered in the   register of associations. The association’s fiscal year is the calendar year.


§ 2 Zweck der Gesellschaft

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der   deutsch-türkischen Verständigung, die Pflege und Förderung der   Kulturbeziehungen und Völkerfreundschaft. Die Gesellschaft steht   grundsätzlich allen Menschen offen, die ungeachtet verschiedener religiösen,   weltanschaulichen und politischen Überzeugungen, gleichberechtigt an dieser   Aufgabe zusammenarbeiten wollen. Die Gesellschaft ist keiner Partei zu- oder   unterzuordnen. Sie geht auch keine konfessionellen, wirtschaftlichen oder   ähnlichen Bindungen ein. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere   durch Kulturveranstaltungen, Folkloreveranstaltungen, Konzerte, Ausstellungen   und Kulturreisen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar   gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “steuerbegünstigte Zwecke“ der   Abgabenordnung.


§ 2 Derneğin Amacı

Derneğin amacı, Alman-Türk anlayışını teşvik etmek,   kültürel ilişkileri ve halklar arası dostluğu geliştirmek ve desteklemektir.  Dernek, farklı dinî, dünya görüşüne ilişkin ve siyasi kanaatlere bakılmaksızın, bu görev için eşit haklarla birlikte çalışmak isteyen herkese   ilke olarak açıktır. Dernek herhangi bir partiye bağlı değildir ve herhangi   bir partinin altında yer almaz. Ayrıca mezhepsel, ekonomik veya benzeri   bağlar da kurmaz. Tüzük amacı özellikle kültürel etkinlikler, folklor   etkinlikleri, konserler, sergiler ve kültür gezileri yoluyla   gerçekleştirilir. Dernek, Vergi Kanunu’nun “vergi avantajlı amaçlar”   bölümünde belirtilen anlamda münhasıran ve doğrudan kamu yararına amaçlar   güder.


§ 2 Purpose of the   Association

The purpose of the association is to promote   German-Turkish understanding, to cultivate and support cultural relations and friendship among peoples. In principle, the association is open to all people   who wish to work together on this task on an equal footing, regardless of   differing religious, ideological, and political convictions. The association   is not affiliated with or subordinate to any political party. It also enters   into no denominational, economic, or similar ties. The statutory purpose is   achieved in particular through cultural events, folklore events, concerts,   exhibitions, and cultural trips. The association pursues exclusively and   directly charitable purposes within the meaning of the “tax-privileged   purposes” section of the Fiscal Code.


§ 3 Eintritt der Mitglieder

Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche und   juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet   der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam. Im Falle der Ablehnung kann der Bewerber seinen   Antrag der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegen. Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist endgültig.


§ 3 Üyelerin Girişi

Derneğe özel veya kamu hukukuna tabi her gerçek ve tüzel   kişi üye olabilir. Üyelik başvurusu yazılı olarak sunulmalıdır. Kabul  hakkında yönetim kurulu karar verir. Üyelik, yazılı kabul beyanının teslim   edilmesiyle yürürlüğe girer. Red hâlinde başvuru sahibi, başvurusunu karar   verilmek üzere bir sonraki genel kurula sunabilir. Genel kurulun kararı   kesindir.


§ 3 Admission of Members

Any natural or legal person under private or public law   may become a member of the association. The membership application must be  submitted in writing. The board decides on admission. Membership becomes   effective upon delivery of a written declaration of acceptance. In the event   of rejection, the applicant may submit the application to the next general   meeting for a decision. The decision of the general meeting is final.


§ 4 Austritt/Ausschluss der   Mitglieder

Die Mitgliedschaft endet durch

·       Tod

·       Austritt

·       Ausschluss

Der Austritt bedarf einer schriftlichen Erklärung   gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied trotz   Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag für ein Jahr nicht entrichtet hat. Ein   Mitglied kann mit absoluter Mehrheit des Vorstandes ausgeschlossen werden,   wenn es in schwerwiegender Weise oder wiederholt vorsätzlich gegen diese   Satzung verstößt. Gegen diesen Ausschluss kann das Mitglied die Entscheidung   der nächsten Mitgliederversammlung anrufen, die dann mit absoluter Mehrheit   der Anwesenden endgültig beschließt


§ 4 Üyelerin   Ayrılması/Çıkarılması

Üyelik şu hâllerde sona erer:

·       Ölüm

·       ayrılma

·       çıkarılma

Ayrılma, yönetim kuruluna karşı yazılı bir beyan   gerektirir. Bir üye, uyarıya rağmen bir yıllık üyelik aidatını ödememişse   üyeliği sona erer. Bir üye, bu tüzüğe ağır biçimde veya tekrarlanan şekilde   kasten aykırı davranırsa, yönetim kurulunun mutlak çoğunluğu ile üyelikten   çıkarılabilir. Üye, bu çıkarma kararına karşı bir sonraki genel kurulun   kararına başvurabilir; genel kurul da hazır bulunanların mutlak çoğunluğu ile   kesin karar verir.


§ 4 Resignation/Expulsion   of Members

Membership ends in the following cases:

·       death

·       resignation

·       expulsion

Resignation requires a written declaration to the board.   Membership expires if a member, despite a reminder, has not paid the   membership fee for one year. A member may be expelled by an absolute majority   of the board if the member seriously or repeatedly and intentionally violates   these statutes. The member may appeal this expulsion to the next general   meeting, which will then make a final decision by an absolute majority of   those present.


§ 5 Mitgliedsbeitrag 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu   leisten. Die Höhe des Beitrages wird durch Beschluss der   Mitgliederversammlung geregelt. Der Beitrag wird zum 1. April des   Geschäftsjahres fällig. Fördermitglieder verpflichten sich, mindestens den   doppelten Mitgliedsbeitrag zu leisten.


§ 5 Üyelik Aidatı

Her üye bir üyelik aidatı ödemekle yükümlüdür. Aidatın   tutarı genel kurul kararıyla düzenlenir. Aidat, mali yılın 1 Nisan tarihinde   muaccel olur. Destekleyici üyeler en az iki kat üyelik aidatı ödemeyi taahhüt   ederler.


§ 5 Membership Fee

Each member is obliged to pay a membership fee. The amount   of the fee is regulated by resolution of the general meeting. The fee becomes   due on April 1 of the fiscal year. Supporting members undertake to pay at   least twice the membership fee.


§ 6 Verwendung der Mittel

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht   in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft   dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder   erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person   durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch   unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit einem Ehrenamt   betrauten Mitglieder haben nur einen Anspruch auf Ersatz tatsächlicher   erfolgter Ausgaben.


§ 6 Kaynakların Kullanımı

Dernek özverili şekilde faaliyet gösterir; öncelikli   olarak kendi ekonomik amaçlarını gütmez. Derneğin kaynakları yalnızca tüzükte   belirtilen amaçlar için kullanılabilir. Üyeler dernek kaynaklarından herhangi   bir ödeme veya menfaat elde etmezler. Derneğin amacına yabancı harcamalar   veya orantısız derecede yüksek ücretlendirmeler yoluyla hiçbir kişi   kayırılmamalıdır. Fahri görev üstlenen üyeler yalnızca fiilen gerçekleşmiş   giderlerinin karşılanmasını talep etme hakkına sahiptir.


§ 6 Use of Funds

The association operates selflessly; it does not primarily   pursue its own economic purposes. The association’s funds may only be used   for purposes specified in the statutes. Members receive no payments or   benefits from the association’s funds. No person may be favored through   expenditures unrelated to the association’s purpose or through   disproportionately high remuneration. Members entrusted with honorary duties   are entitled only to reimbursement of expenses actually incurred.


§ 7 Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind

·       der Vorstand

·       die Mitgliederversammlung.


§ 7 Derneğin Organları

Derneğin organları şunlardır:

·       yönetim kurulu

·       genel kurul.


§ 7 Organs of the  Association

  

The organs of the association are:

·       the board

·       the general assemley.


§ 8 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus  

·       dem Vorsitzenden

·       dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden

·       dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden

·       dem Schriftführer

·       dem Kassierer

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und   seine Stellvertreter. Sie vertreten die Gesellschaft gerichtlich und   außergerichtlich alleine. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, dass die   Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden den Verein vertreten   dürfen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3   Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Wahl eines neuen Vorstandes   im Amt. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt   werden. Jedes Mitglied des Vorstandes ist einzeln zu wählen.


§ 8 Yönetim Kurulu

Yönetim kurulu şunlardan oluşur:

·       başkan

·       1. başkan yardımcısı

·       2. başkan yardımcısı

·       yazman

·       sayman




Alman Medeni Kanunu’nun § 26 maddesi anlamında yönetim   kurulu, başkan ve yardımcılarından oluşur. Derneği mahkemelerde ve mahkeme   dışında tek başlarına temsil ederler. İç ilişkide, yardımcıların derneği   yalnızca başkanın engeli hâlinde temsil edebileceği belirlenmiştir. Yönetim   kurulu genel kurul tarafından 3 yıl süreyle seçilir. Yeni yönetim kurulunun   tüzüğe uygun seçimine kadar görevde kalır. Farklı yönetim kurulu görevleri   tek bir kişide birleştirilemez. Yönetim kurulunun her üyesi ayrı ayrı   seçilir.


§ 8 The Board

The board consists of:

·       the chairperson

·       the first deputy chairperson

·       the second deputy chairperson

·       the secretary

·       the treasurer




The board within the meaning of Section 26 of the German   Civil Code consists of the chairperson and the deputies. They represent the   association in and out of court individually. Internally, it is determined   that the deputies may represent the association only if the chairperson is   prevented from doing so. The board is elected by the general meeting for a   term of 3 years. It remains in office until a new board has been elected in   accordance with the statutes. Different board offices may not be combined in   one person. Each member of the board must be elected individually.


§ 9 Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt es

·       eine Mitgliederliste zu führen

·       Mitgliederversammlung einzuberufen (mindestens   eine Woche vorher schriftlich)

·       die Beschlüsse der Mitgliederversammlung   vorzubereiten und auszuführen

·       über die zurückliegenden und geplanten   Veranstaltungen und Entwicklungen der Finanzen zu berichten

·       über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu   führen und den Kassenprüfern Rechnung zu legen

·       die Gesellschaft nach außen zu vertreten

·       Ehrenmitglieder der Mitgliederversammlung   vorzuschlagen.

·       einen Pressesprecher zu benennen.


§ 9 Yönetim Kurulunun   Görevleri

Yönetim kurulunun görevleri şunlardır:

·       bir üye listesi tutmak

·       genel kurulu toplantıya çağırmak (en az bir   hafta önce yazılı olarak)

·       genel kurul kararlarını hazırlamak ve   uygulamak



·       geçmiş ve planlanan etkinlikler ile mali   durumdaki gelişmeler hakkında rapor vermek



·       tüm gelir ve giderlerin kaydını tutmak ve   denetçilere hesap vermek

·       derneği dışarıya karşı temsil etmek

·       onursal üyeleri genel kurula önermek.

·       bir basın sözcüsü belirlemek.


§ 9 Duties of the Board

The duties of the board are as follows:

·       to maintain a list of members

·       to convene the general meeting (in writing at   least one week in advance)

·       to prepare and implement the resolutions of   the general meeting



·       to report on past and planned events and   developments in finances

·       to keep records of all income and expenses and   render accounts to the cash auditors

·       to represent the association externally

·       to propose honorary members to the general   meeting.

·       to appoint a press spokesperson.


§ 10 Beschlussfassung des   Vorstandes

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle   Vorstandsmitglieder geladen und mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend   sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der von den Anwesenden   abgegebenen Stimmen.


§ 10 Yönetim Kurulunun   Karar Alması

Yönetim kurulu, tüm yönetim kurulu üyeleri toplantıya   çağrılmış ve en az 3 yönetim kurulu üyesi hazır bulunmuşsa karar alabilir.   Karar alınırken hazır bulunanların kullandığı oyların çoğunluğu   belirleyicidir.


§ 10 Resolutions of the   Board

The board has a quorum if all board members have been   invited and at least 3 board members are present. When resolutions are   passed, the majority of the votes cast by those present is decisive.


§ 11 Aufgaben der   Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist dafür zuständig

·       den Vorstand zu wählen

·       Initiativen und Veranstaltungen zu beschließen

·       die Höhe des Mitgliedsbeitrages zu beschließen

Sie kann durch Beschluss mit absoluter Mehrheit der   Anwesenden die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes bei grober   Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung   widerrufen.


§ 11 Genel Kurulun   Görevleri


Genel kurul aşağıdaki konulardan sorumludur:

·       yönetim kurulunu seçmek

·       girişimleri ve etkinlikleri karara bağlamak

·       üyelik aidatının tutarını kararlaştırmak

Genel kurul, ağır görev ihlali veya usulüne uygun iş   yönetimi konusundaki yetersizlik hâlinde, hazır bulunanların mutlak   çoğunluğuyla alacağı kararla bir yönetim kurulu üyesinin atanmasını geri   alabilir.


§ 11 Duties of the General   Assembley

The general meeting is responsible for:

·       electing the board

·       deciding on initiatives and events

·       deciding the amount of the membership fee

By resolution passed by an absolute majority of those   present, the general meeting may revoke the appointment of a board member in   the event of a serious breach of duty or inability to conduct business   properly.


§ 12 Außerordentliche   Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind   einzuberufen, wenn es das Interesse der Gesellschaft erfordert oder wenn   mindestens 1/10 der Mitglieder schriftlich, unter Angabe des Zweckes und der   Gründe die Einberufung beantragt.


§ 12 Olağanüstü Genel Kurul


Olağanüstü genel kurullar, derneğin menfaati bunu   gerektirdiğinde veya üyelerin en az 1/10’unun yazılı olarak, amaç ve   gerekçeleri belirterek toplantıya çağrı talebinde bulunması hâlinde   toplantıya çağrılır.


§ 12 Extraordinary General   Meeting

Extraordinary general meetings must be convened when the   interests of the association require it or when at least one tenth of the   members request the convening in writing, stating the purpose and reasons.


§ 13 Beschlussfassung

Beschlussfassung erfolgt in der Mitgliederversammlung bei   einfacher Mehrheit der von den anwesenden Mitgliedern abgegebenen Stimmen.   Ausnahme ist die Abwahl eines Vorstandes § 11/4 und Änderung der Satzung §   14.

Im Falle der Stimmengleichheit bei Beschlüssen gibt die   Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Wahlen und Abstimmungen können   durch Akklamation vorgenommen werden. Über Beschlüsse sind Niederschriften zu   fertigen, die vom Vorsitzenden unterzeichnet werden.


§ 13 Karar Alma

Kararlar genel kurulda, hazır bulunan üyelerin kullandığı   oyların basit çoğunluğu ile alınır. İstisnalar, § 11/4 uyarınca bir yönetim   kurulunun görevden alınması ve § 14 uyarınca tüzük değişikliğidir.



Kararlarda oyların eşitliği hâlinde 1. başkanın oyu   belirleyici olur. Seçimler ve oylamalar alkışlama yoluyla yapılabilir.   Kararlar hakkında tutanak düzenlenir ve bu tutanak başkan tarafından   imzalanır.


§ 13 Adoption of  Resolutions

Resolutions are adopted at the general meeting by a simple   majority of the votes cast by the members present. Exceptions are the removal   of a board member pursuant to § 11/4 and amendments to the statutes pursuant   to § 14.

In the event of a tie in resolutions, the vote of the   first chairperson is decisive. Elections and votes may be conducted by   acclamation. Minutes must be prepared for resolutions and signed by the   chairperson.


§ 14 Satzungsänderung

Die Satzung kann nur durch eine ordentliche oder   außerordentliche Mitgliederversammlung, durch Beschluss mit   Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. Eine   Satzungsänderung kann erfolgen, wenn dies in der Einladung beantragt wurde. Der   Zweck der Gesellschaft kann nur durch Urabstimmung bei absoluter Mehrheit   geändert werden. Jede Satzungsänderung ist dem Finanzamt Würzburg durch   Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.


§ 14 Tüzük Değişikliği

Tüzük yalnızca olağan veya olağanüstü genel kurul   tarafından, hazır bulunan üyelerin dörtte üç çoğunluğuyla alınacak kararla   değiştirilebilir. Tüzük değişikliği, bunun davet yazısında talep edilmiş   olması hâlinde yapılabilir. Derneğin amacı yalnızca üyelerin mutlak   çoğunluğuyla yapılacak genel oylama yoluyla değiştirilebilir. Her tüzük   değişikliği, değiştirilen tüzüğün Würzburg Vergi Dairesine gönderilmesi   suretiyle bildirilmelidir.


§ 14 Amendment of the   Statutes

The statutes may be amended only by an ordinary or   extraordinary general meeting by resolution passed by a three-quarters   majority of the members present. An amendment to the statutes may be made if   this was requested in the invitation. The purpose of the association may be   changed only by a general vote with an absolute majority. Every amendment to   the statutes must be reported to the Würzburg Tax Office by submitting the   amended statutes.


§ 15 Auflösung

Die Auflösung der Gesellschaft kann nur in einer   besonderen, zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen   Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder   beschlossen werden. Im Falle der Auflösung oder Wegfall des bisherigen Zweckes,   wird das Vermögen der Gesellschaft dem „Bayer. Roten Kreuz“ zugeführt.

Die geänderte Satzung der „Gesellschaft für   deutsch-türkische Freundschaft e.V. Würzburg“ wurde am 07.März 1987   verabschiedet.

Die geänderte Satzung der „Gesellschaft für   deutsch-türkische Freundschaft e.V. Würzburg“ wurde am 13. März 2012   verabschiedet.


§ 15 Fesih

Derneğin feshi, yalnızca bu amaçla toplantıya çağrılmış   özel bir olağanüstü genel kurulda, toplantıya katılan üyelerin dörtte üç   çoğunluğuyla kararlaştırılabilir. Fesih hâlinde veya önceki amacın ortadan   kalkması durumunda, derneğin mal varlığı “Bavyera Kızılhaçı”na devredilir.




“Alman-Türk Dostluk Derneği e.V. Würzburg”un değiştirilmiş   tüzüğü 07 Mart 1987 tarihinde kabul edilmiştir.



“Alman-Türk Dostluk Derneği e.V. Würzburg”un değiştirilmiş   tüzüğü 13 Mart 2012 tarihinde kabul edilmiştir.


§ 15 Dissolution

The dissolution of the association may be resolved only at   a special extraordinary general meeting convened for this purpose, by a   three-quarters majority of the members present. In the event of dissolution   or discontinuation of the previous purpose, the association’s assets shall be   transferred to the Bavarian Red Cross.


The amended statutes of the “German-Turkish Friendship   Association e.V. Würzburg” were adopted on March 7, 1987.


The amended statutes of the “German-Turkish Friendship   Association e.V. Würzburg” were adopted on March 13, 2012.